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Aktueller Stand beim Gossauer KEV-Fall; Erledigt? Wie weiter?

Einfache Antrage Gallus Hälg, SVP vom 29.06.2016

Die Stadt Gossau resp. die Stadtwerke haben mit ihrem eigenen KEV-Modell im 2014 schweizweit für grosses Aufsehen und für ein bis heute andauerndes, negatives Image gesorgt. Heute ist es um diese Geschichte wieder ruhiger geworden. Doch die finanziellen Auswirkungen sind weiterhin noch sichtbar, weist doch der Anhang zur Jahresrechnung der Stadtwerke per 31. Dezember 2015 immer noch eine Verpflichtungssumme von CHF 15,246 Mio. aus.

Basierend auf diesem eigenen KEV-Modell wurden in den Jahren 2011 und 2012 insgesamt 61 Verträge zwischen der Stadt Gossau resp. der Stadtwerke und Vertragspartnern (Private und Unternehmen) abgeschlossen. Diese Verträge haben eine Laufzeit von 25 Jahre und verpflichten die Stadt Gossau zu Zahlungen von insgesamt rund CHF 33,1 Mio. Bekanntlich wurde der ganze Vorfall durch eine Vorberatende Kommission im 2014 aufgearbeitet. Anlässlich der Parlamentssitzung vom 1. Juli 2014 folgte das Parlament dem Antrag der Kommission und reichte eine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen den Stadtrat beim Departement des Innern als Oberaufsicht über die St. Galler Gemeinden ein. Im 17-seitigen Entscheid vom 6. Mai 2015 kommt auch der Kanton klar zum Schluss, dass im Gossauer KEV-Fall ohne rechtliche Grundlage gehandelt wurde und der Stadtrat seine Ausgabenkompetenz verletzt hat. Zu einem Rechtsprozess mit Schadensersatzforderungen kam es aber nie, da bei allen Beteiligten zu keinem Zeitpunkteine Absicht nachgewiesen werden konnte.

Von diesen zu Beginn vertraglichen Verpflichtungen von rund CHF 33,1 Mio. konnten bis heute etwa 55% an das Bundesförderprogramm abgegeben werden, d.h. mehr als die Hälfte der Vertragspartnern haben nun eine Vereinbarung mit dem Bund abgeschlossen. Trotzdem besteht weiterhin noch ein beachtlicher Bestand an Verpflichtungen von über CHF 15 Mio. in den Büchern der Stadtwerke.

Gerne möchten wir zum aktuellen Stand und den weiteren Bemühungen des Stadtrates zur Reduktion der verbliebenen Verpflichtungen folgende Fragen beantwortet haben:

Frage 1
Mit wie vielen der ursprünglich 61 Vertragsparteien konnte eine endgültige und abschliessende Einigung erzielt werden und welche Zusagen wurden von Seite der Stadt gemacht?

Frage 2
Sind alle erfolgten und abgeschlossenen Einigungen (Wechsel zum KEV des Bundes) ohne weitere finanzielle Verpflichtungen für Gossau erfolgt?

Frage 3
Wurden alle Verträge zwischen den Solarbetreibern, welche in das KEV des Bundes gewechselt haben, und der Stadt Gossau unter denselben Bedingungen abgeschlossen und unterzeichnet?

Frage 4
Müsste die Stadt Gossau die Differenz zu den ursprünglich abgeschlossenen Verträgen übernehmen falls der Bund die KEV-Vergütungssätze in den nächsten Jahren reduzieren würde?

Frage 5
Wie viel hat die gesamte Aufarbeitung dieses KEV-Falls inkl. der Überfinanzierung, Doppel Subventionierung aus dem Energiefonds (EIV + Einspeisevergütung), Beratungs- und Rechtkosten, interne verrechnete Stunden (Verwaltung, Parlament, Stadtrat usw.) abzüglich des verkauften Solarstroms die Stadt Gossau bisher gekostet?

Frage 6
Wie beurteilt der Stadtrat die finanziellen Auswirkungen falls es zu jahrelangen Verhandlungen, evtl. Rechtsfälle und allfällige Schadensersatzforderungen kommt? Ist diesbezüglich die Bildung von Reserven geplant?

Frage 7
Welche weiteren Massnahmen sind vom Stadtrat geplant, die Verpflichtungen noch weiter zu senken?

Besten Dank für die Beantwortung der Fragen.

29.06.2016
Gallus Hälg, SVP-Fraktion

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