Stärkung der parlamentarischen Recht bei Richtplänen, Sondernutzungsplänen und Planungszonen
Postulat von Roland Seiler SVP
Link: Parlamentsgeschäft
Sehr geehrter Herr Parlamentspräsident
Sehr geehrte Frau und Herren Stadträte
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen
Im Dezember 2014 haben wir eine Motion “Stärkung der parlamentarischen Recht bei Richtplänen, Sondernutzungsplänen und Planungszonen” eingereicht. Diese Motion wurde dann im Mai 2015 auf Antrag des Stadtrates vom Stadtparlament – auch mit Zustimmung der SVP – in ein Postulat umgewandelt und als erheblich erklärt. Den Bericht und Antrag vom 17. Februar 2016 haben wir nun in einer Vorberatenden Kommission beraten. In, mindestens meinem Dabeisein, hat das Parlament noch nie eine so ausführliche, umfangreiche, äusserst detaillierte Arbeit zum Studium erhalten.
Total 26 A4-Seiten geballte Information!
An dieser Stelle möchten wir von der VBK der Verfasserin für ihre Arbeit bestens danken. Uns, aber auch allen Parlamentsmitgliedern, wurde durch
- die Raumplanung im Überblick,
- die Planungsinstrumente auf kommunaler Ebene,
- die Organisation der “Stadtentwicklung” und
- das weitere Verfahren
in Texten, Vorschriften (RPG Raumplanungsgesetz) des Bundes, des Kantons und bereits bestehende Vorgaben der Stadt aufgezeigt, dass wir über ein sehr komplex verzahntes Gebilde zu befinden haben.
Dank dieser sehr guten Vorarbeit und der – vermutlich – sehr guten Vorbereitung unserer Kommissionsmitglieder kamen wir daher relativ rasch zum Entscheid, dass wir allen 3 Anträgen
- Vom vorliegenden Postulatsbericht wird Kenntnis genommen
- Für die Umsetzung des Postulates wird der 6. Nachtrag zur Gemeindeordnung erlassen, und
- Das Postulat wird als erledigt abgeschrieben
einstimmig zugestimmt haben.
Der Artikel 39 der Gemeindeordnung wird ergänzt durch:
Es (das Stadtparlament) beschliesst ferner über das
- Stadtentwicklungskonzept und
- den kommunalen Richtplan
Sondernutzungspläne (Überbauungspläne oder Gestaltungspläne) oder Planungszonen können weiterhin durch den Stadtrat angeordnet werden. Hier besteht aus Sicht des Stadtrates, aber auch aus Sicht der VBK, im Moment noch kein Handlungsbedarf.
Aus der Vorlage geht hervor, dass der Stadtrat nur in einem begrenzten Rahmen die Möglichkeit hat, eigene Ideen zur Stadtentwicklung einfliessen zu lassen.
Dieser Spielraum sollte oder kann zwar visionär, für die Stadt, aber auch wirtschaftlch für die Investoren ausgenutzt werden. Persönliche Animositäten hingegen dürfen keinen Platz in den jeweiligen Entscheidungen finden.
Zum Schluss möchte ich mich nochmals gerne bei allen Beteiligten, d.h. beim Stadtpräsidenten Alex Brühwiler, dem Stadtplaner Martin Schmid und meinen Kollegen der VBK Frank Albrecht, Sando Contratto, Matthias Ebneter, Florian Kobler, Fredi Mosberger und Martin Pfister für die offene, engagierte und effiziente Mitarbeit bedanken.
Seiler Roland