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Vorstoss

Bericht Kreditgeschäfte ans Parlament

Motion Thomas Künzle (SVP) / Dave Mathis (Flig)

Link: Motion

Ausgewählte Geschäfte werden in der parlamentarischen Baukommission sowie in eingesetzten VBK’s intensiv beraten, Hintergründe abgeklärt, Berechnungen hinterfragt, Zusammenhänge erörtert und abschliessend eine Empfehlung abgegeben. Nach der Annahme eines Kreditgeschäftes im Stadtparlament wird seitens Stadtrats kaum aktiv über Hintergründe bezüglich Budgetabweichungen, Verzögerungen oder speziellen Ereignissen während Umsetzungsphase bzw. per Abschluss informiert.

Um einerseits einen Lernprozess bzw. die Fachkompetenz der Kommissionen unseres Milizsystems zu fördern und anderseits den Budgetierungsprozess der städtischen Antragstellten zu sensibilisieren, ist ein Bericht wie z.B. eine Schlussrechnung an das Parlament unerlässlich.
Die Schlussrechnung inkl. Budget SOLL/IST-Abweichungen soll dem Parlament mindestens in derselben Granularität/Positionen vorgelegt werden, wie dies im ursprünglichen Bericht/Antrag der Fall war. Zudem sollen Besonderheiten kommentiert sein.
Sollte sich ein genehmigtes Kreditgeschäft verzögern, muss dem Parlament eine Information zum Stand, Begründung der Verzögerung und mögliche Auswirkungen auf das genehmigte Budget vorgelegt werden.
Die bereits heute an und für sich übersichtliche Darstellung im Jahresbericht der aufgeführten Investitionskredite des vergangenen Jahres genügen den Motionären für die erwähnten Kreditgeschäfte nicht. Diese sind zu wenig detailliert und werden nicht kommentiert. Zudem werden in derJahresrechnung verzögerte oder laufende Kreditgeschäfte nicht ausgewiesen, sondern müssen aktiv auf dem Finanzamt nachgefragt werden.

Das Präsidium wird beauftragt, das Geschäftsreglement dahingehend auszugestalten, dass dem Parlament über Kreditgeschäfte berichtet werden muss, über welches sich eine Kommission beraten hat und die kumulierte Gesamtsumme über CHF f000’000 beträgt. Ein Bericht mit einer SOLL/IST-Gegenüberstellung erfolgt nach Abschluss oder aber bei Verzögerungen länger wie 2 Jahre nach der Kreditgenehmigung im Parlament. Budgetabweichungen ab lo% sind schriftlich zu begründen. Diese Regelung soll, bei den zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung hängigen Geschäften, sinngemäss angewendet werden.

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Thomas Künzle
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Bachwisenstrasse 9a
9200 Gossau
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