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Reglement über Beiträge an kommunale Schutzobjekte

Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen

Um Transparenz zu gewährleisten, möchte ich vorab darauf hinweisen, dass meine Liegenschaft ebenfalls in die Schutzverordnung aufgenommen werden soll. Sehr wahrscheinlich kennen aber auch Sie Personen aus dem Familien- oder Freundeskreis, deren Liegenschaft wie meine von der Schutzverordnung betroffen ist.

Aufgrund der hohen Anzahl an Betroffenen wurde an der ersten Mitwirkung zu rund 150 Objekten Stellung genommen. Deshalb musste die Stadt nochmals über die Bücher und hat diverse Anpassungen vorgenommen. Richtigerweise fand im Anschluss zur abgeänderten Schutzverordnung eine weitere Mitwirkung statt. Beim Vergleich der geplanten neuen Schutzverordnung mit unserer bisherigen Schutzverordnung aus dem Jahr 1982 wird deutlich, dass die Stadt eine drastische Vorgehensweise plant und zahlreiche Liegenschaftsbesitzer in deren Eigentum beschränken und Schutzgebiete in erheblichem Masse erweitern möchte.

Die Öffentlichkeit und insbesondere die Stadt hat demnach ein hohes Interesse, Objekte in seiner Substanz und/oder Struktur zu schützen und zu erhalten. Diese Eigentumsbeschränkung führt unweigerlich zu höheren Kosten bei Erhaltung, Instandstellung oder Rekonstruktion. Denn die Arbeiten müssen mit historischen und baukünstlerischen Materialien durchgeführt werden, was zu erheblichen Mehrkosten führt. Um diesem öffentlichen Interesse Rechnung zu tragen ist es deshalb zwingend notwendig, dass 50% der Mehrkosten übernommen werden.

An dieser Stelle möchte ich Martin Pfister’s Passage im vorliegenden Antrag berichtigen. Es wird behauptet, dass die Stadt Beiträge an den Gesamtkosten übernehme. Diese Aussage ist falsch, denn die Stadt leistet leidglich einen Beitrag an die Mehrkosten, die durch den Schutz entstehen und beteiligt sich folglich nicht an den Gesamtkosten. Die Artikel 7 & 8 des Beitragsreglements regelt diese Thematik unmissverständlich und lässt aus meiner Sicht auch keinen Interpretationsspielraum zu.

Ein weiterer Aspekt, der für einen Beitragssatz von 50% spricht, ist, dass gemäss Artikel 22 der Schutzverordnung zusätzliche Baugesuchunterlagen bei der Baubehörde einzureichen sind, wenn es sich um Projekte innerhalb von Ortsbildschutzgebieten und an Kulturobjekten handelt. Die damit verbundenen höheren Planungskosten muss der Liegenschaftsbesitzer selbst berappen und werden demnach nicht durch die Stadt mitfinanziert.

Erlauben Sie mir abschliessend einige Worte zum angesprochenen Kernaufwand. Die SVP und auch ich haben an Budgetdebatten schon mehrfach den steigenden Kernaufwand kritisiert. Wir haben deshalb auch das Postulat «Verwaltungsstrukturen und -Prozesse optimieren» eingereicht, um das strukturelle Defizit zu reduzieren.
Daher bin ich grundsätzlich dagegen, dass die Stadt persönliche Liegenschaftskosten finanziert. Doch in Angesicht der Tatsache, dass die Stadt zahlreiche Objekte unter Schutz stellt, weiche ich von meinem Grundsatz ab. Denn durch die massive Eigentumsbeschränkung, welche die Stadt durch das öffentliche Interesse begründet, ist es richtig, dass die Öffentlichkeit auch einen Beitrag leistet.

Fazit: Es ist klar erkennbar, dass die Öffentlichkeit und insbesondere die Stadt, ein starkes Interesse daran hat, Objekte zu schützen. Die daraus resultierenden Eigentumsbeschränkungen führen zwangsläufig zu höheren Kosten für die Erhaltung, Instandhaltung oder Rekonstruktion. Um diesem öffentlichen Interesse gerecht zu werden, ist es unabdingbar, dass mindestens 50% der Mehrkosten übernommen werden.

Ich ersuche Sie deshalb, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, meiner Argumentation zu folgen und den vorliegenden Antrag abzulehnen.

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